BMEL: Fruchtwechselregelung deutlich vereinfacht

BMEL: Fruchtwechselregelung deutlich vereinfacht

Deutschland darf ab 2025 eine vereinfachtere Fruchtfolgeregelung unter GLÖZ 7 anwenden. Das BMEL hat sich mit der EU-Kommission auf die Anpassungen verständigt. Grundlage dafür ist ein AMK-Umlaufbeschluss. Demnach muss der Fruchtwechsel auf jedem Ackerschlag spätestens im dritten Jahr erfolgen. Die bisher vorgesehenen starren prozentualen Flächenangaben sowie sämtliche Sonderregelungen entfallen.